Hygieneschutzkonzept

Hygieneschutzkonzept

Einrichtungsbezogenes Hygieneschutzkonzept Covid19/Corona der GBS Anna Susanna Stieg

Inhaltsverzeichnis

  1. Ausgangssituation
  2. Allgemeine und persönliche Hygieneregeln
  3. Das Tragen von Mund- und Nasenbedeckungen
  4. Beschreibung der Rahmenbedingungen
  5. Infektionsschutz in den Sanitäranlagen
  6. Umgang mit Lebensmitteln und Mittagsverpflegung
  7. Abläufe im Innen- und Außenbereich
  8. Masken- und Dokumentationspflicht für Eltern und schulfremde Personen
  9. Infektionsschutz während der Kurs-Angebote am Nachmittag
  10. Infektionsschutz während der Randzeiten
  11. Infektionsschutz in der Verwaltung
  12. Konferenzen und Versammlungen
  13. Abstands- und Kontaktregeln für das GBS – Team
  14. Akuter Corona Fall und Meldepflicht

Stand 18.08.2020

  1. Ausgangssituation

Aufgrund der sich weltweit ausbreitenden Corona – Pandemie hat der Hamburger Senat im März 2020 entschieden, den regulären Schulbetrieb zum Schutz vor Infektionen temporär auszusetzen.

Infolge wurde auch der reguläre Betrieb an der Schule Anna Susanna Stieg durch eine Notbetreuung zwischen 08.00 und 16.00 Uhr ersetzt.

Ab dem 06.08.2020 werden wieder alle Klassen gleichzeitig in die Schule zurückkehren und auch am Nachmittag wieder in ihren Bezugsgruppen in der GBS betreut werden.

Das Abstandsgebot von 1,5 Metern zwischen den Schülerinnen und Schülern wird mit Beginn des neuen Schuljahres auf Ebene der Klasse bzw. des Jahrgangs aufgehoben.

Bei der Durchführung jahrgangsübergreifender Angebote gilt weiterhin das Abstandsgebot.

Für Erwachsene Beschäftigte und Nichtbeschäftigte bleibt das Abstandsgebot untereinander bestehen.

  1. Allgemeine und persönliche Hygieneregeln

Wichtigste Maßnahmen:

  • Bei Krankheitsanzeichen wie Fieber, trockener Husten, Atemproblemen, Verlust von Geschmacks- oder Geruchssinn, Halsschmerzen und Gliederschmerzen auf jeden Fall zu Hause bleiben.
  • Mit den Händen nicht in das Gesicht fassen, insbesondere die Schleimhäute nicht berühren, d.h. nicht an Mund, Augen und Nase fassen.
  • Gründliche Händehygiene (z. B. nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen; nach Kontakten mit öffentlichen Gegenständen, vor und nach dem Essen; vor dem Aufsetzen und nach dem Abnehmen einer Schutzmaske, nach dem Toiletten-Gang) durch Händewaschen mit Seife für 20 – 30 Sekunden (siehe auch https://www.infektionsschutz.de/haendewaschen/).
  • Husten- und Niesetikette: Husten und Niesen in die Armbeuge gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen! Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand zu anderen Personen halten, am besten wegdrehen.
  • Besonders wichtig ist das regelmäßige und richtige Lüften, da dadurch die Innenraumluft ausgetauscht wird. Mehrmals täglich, mindestens alle 45 Minuten, in jeder Pause und vor jeder Schulstunde,  ist  eine  Stoßlüftung    Querlüftung  durch  vollständig  geöffnete Fenster  über  mehrere  Minuten  vorzunehmen. Eine  Kipplüftung  ist  weitgehend wirkungslos, da durch sie kaum Luft ausgetauscht wird.
  • Berührungen, Umarmungen und Händeschütteln sind zu vermeiden.

Die Lehrkräfte und Erzieher_innen erläutern und üben die Schutzmaßnahmen und erinnern die Kinder regelmäßig daran.

  1. Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen

Alle Personen müssen an den Schulen während der Schulzeit bis auf weiteres eine Mund-Nasenbedeckung tragen (Maskenpflicht).

Die Maskenpflicht gilt insbesondere außerhalb der Unterrichts- und Gruppenräume in den Fluren, auf den Zuwegungen, in den Pausen und in der Mensa.

Von dieser grundsätzlichen Regelung gibt es folgende Ausnahmen:

  • Ausgenommen von der Maskenpflicht sind grundsätzlich alle Schülerinnen und Schüler der Grundschulen.
  • Ausgenommen sind alle Personen an den Schulen in der Zeit, in der sie in einem Büro an einem festen Arbeitsplatz arbeiten und zusätzlich untereinander den Mindestabstand einhalten. Das gilt z.B. für das GBS Büro, das Sekretariat, den Mitarbeiterraum/das Lehrerzimmer und Dienstbesprechungen/Konferenzen in geeigneten Räumen.
  • Wer aus gesundheitlichen Gründen keine MNB tragen kann oder darf ist von der Maskenpflicht ausgenommen.

Trotz MNS oder MNB sind die gängigen Hygienevorschriften, insbesondere die aktuellen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, zwingend weiterhin einzuhalten.

  • Nach Absetzen der Maske sollten die Hände unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln gründlich gewaschen werden.
  • Die Maske sollte nach dem Abnehmen in einem Beutel o.ä. luftdicht verschlossen aufbewahrt oder sofort gewaschen werden.
  • Masken sollten bei Durchfeuchtung oder Verschmutzung und ansonsten täglich bei mindestens 60 Grad gewaschen und anschließend getrocknet werden.

Die Beschaffung und Pflege von MNS oder MNB liegt in der Verantwortung von Schülerinnen und Schülern bzw. ihren Eltern sowie den Beschäftigten an Schulen.

  1. Beschreibung der Rahmenbedingungen während er GBS-Betreuung

Ab dem 06.08.2020 werden am Anna Susanna Stieg am Nachmittag ca. 345 Kinder in 18 Bezugsgruppen betreut.

Dabei wird die Bezugsgruppe am Nachmittag aus den Kindern einer Klasse gebildet, die für die Betreuung im Rahmen der GBS angemeldet wurden.

Die Betreuung der Kinder findet zum Teil in doppelt genutzten Räumen (vormittags Klassenunterricht) statt, teilweise aber auch in einzeln genutzten GBS Räumen.

Bis auf weiteres sind dies folgende Räume:

  1. Haus A im Erdgeschoss links, 4c (GBS Raum)
  2. Haus B im Erdgeschoss rechts, 4b (GBS Raum)
  3. Haus B im OG links, 4a (GBS Raum)
  4. Haus C im OG links, 3a (GBS Raum)
  5. Pavillon 1 im Erdgeschoss links, 3b (GBS Raum)
  6. Pavillon 1 im Erdgeschoss rechts, 3c (GBS Raum)
  7. Pavillon 1 im Obergeschoss links, 3d (GBS Raum)
  8. Pavillon 2 im Untergeschoss rechts, 2a (GBS Raum)
  9. Pavillon 2 im Erdgeschoss links, 2b (Doppelnutzung)
  10. Pavillon 2 im OG links, 2c (Doppelnutzung)
  11. Pavillon 2 im OG rechts, 2d (Doppelnutzung)
  12. VSK Trakt, 1. Eingang, VSKb (Doppelnutzung)
  13. VSK Trakt 2. Eingang, VSKa (Doppelnutzung)
  14. VSK Trakt 3. Eingang VSKc (Doppelnutzung)
  15. Laubengang 1. Eingang, 1a (Doppelnutzung)
  16. Laubengang 2. Eingang, 1d (Doppelnutzung)
  17. Laubengang 3. Eingang, 1b (Doppelnutzung)
  18. Laubengang 4. Eingang, 1c (Doppelnutzung)
  19. Mensa, Nutzung durch alle Jahrgangstufen

Die Erzieher/innen übernehmen die Kinder im Klassenraum mit einer 15 minütigen Übergabezeit vom Lehrer am Vormittag.

Wir achten darauf, dass die Kinder regelmäßig und gründlich ihre Hände waschen, indem wir sie dazu auffordern. Beim Waschen der Hände werden die Kinder beaufsichtigt. Darüber hinaus sensibilisieren wir sie für die richtige Husten- und Niesetikette und klären auf.

Wir versuchen mit dem Ellenbogen Türen zu öffnen und zu schließen. Wir lassen die Türen möglichst offen stehen.

Der Betreuungsraum sollte immer gut gelüftet sein.

Die Räume werden täglich gemäß des Hygieneplans der Schule gereinigt.

Seit Beginn des Schuljahres gibt es eine täglich präsente und verfügbare Reinigungskraft für Adhoc Maßnahmen an der Schule.

  1. Infektionsschutz in den Sanitäranlagen

In   allen   Toilettenräumen   werden   ausreichend   Flüssigseifenspender   und Einmalhandtücher  bereitgestellt  und  regelmäßig  aufgefüllt. Abfallbehälter  für Einmalhandtücher werden vorgehalten. Die  vorhandenen  Sanitärräume  werden  den  Klassen  zugewiesen.

Die Klassen- und GBS Räume in den Häusern A, B und C verfügen innerhalb des Klassenraums über eigene Toiletten mit Waschgelegenheit.

Die Lehrkräfte und Erzieher/innen achten darauf, dass die Kinder einzeln die Sanitäranlagen betreten und die Hygieneregeln eingehalten werden.

Die  Vorschulklassen VSKa und VSKb  teilen sich jeweils eine Toilette für Mädchen und eine für Jungen. Die VSKc hat eigene Toiletten, jeweils für Jungen und Mädchen.

Im Pavillon 1 sind insgesamt drei GBS Gruppen und ein Klassenraum untergebracht, die sich jeweils eine Toilette für Mädchen und eine für Jungen teilen.

Im Pavillon 2 werden drei Klassen unterrichtet und vier GBS Gruppen betreut, die sich ebenfalls alle eine Jungen- und eine Mädchentoilette teilen.

Im Laubengang stehen jeweils für 2 Klassen/ Gruppen eine Jungen- und eine Mädchentoilette zur Verfügung.

Im Vorraum der Mensa befinden sich je zwei Toiletten für Jungen und Mädchen, welche allen Kindern während des Mittagessens zur Verfügung stehen.

Alle Beteiligten sind dazu angehalten, die Sanitäranlagen möglichst nur einzeln zu betreten und im Zweifel vor dem Betreten hineinzurufen.

Toilettensitze, Armaturen und Waschbecken werden täglich durch das Reinigungspersonal gereinigt. Ebenfalls werden die Mülleimer geleert und die Seifenspender sowie die Einmalhandtücher regelmäßig aufgefüllt.

  1. Umgang mit Lebensmitteln und Mittagsverpflegung

Für das Mittagessen gilt folgender Ablaufplan:

Die Kinder werden nur innerhalb des Jahrgangs zur gleichen Zeit die Mensa nutzen.

Ablauf und Hygieneverordnung zum Mittagsessen am Anna-Susanna-Stieg ab dem 06.08.2020

  1. Vor dem Betreten der Mensa müssen sich die Kinder die Hände gründlich im Waschraum ihres Gruppenraums waschen.
  1. Die Mensa wird durch den Haupteingang am Schulhof betreten, verlassen wird sie nach dem Essen durch den nach hinten gelegenen Ausgang.
  1. In der Mensa sollte für eine gute Durchlüftung gesorgt werden (Fenster und Türen auf).
  1. Die Mensa wird von den Gruppen nacheinander betreten.
  1. Das Wischen der Tische übernimmt die/der Erzieher/in (Einmalhandschuhe werden bereitgestellt). Eine gründliche Reinigung erfolgt am Abend durch die Reinigungsfirma.
  1. Ganz nach dem Motto „der Letzte macht das Licht aus“ müssen Fenster und Türen vom Erzieher/in der letzten Gruppe geschlossen werden.

Die  Mensa wird nach Einweisung des Hausmeisters durch das Reinigungspersonal täglich gründlich gereinigt.

  1. Abläufe im Innen- und Außenbereich

Die Kinder bringen ihre eigenen Arbeitsmaterialien (z.B. die Federtasche) mit.

Materialien und Spielzeuge (z. B. Schere, Fahrzeuge) können über die Lehrkräfte/ Erzieher/innen ausgeliehen werden und müssen der gleichen Person zurückgegeben werden.

Anschließend werden die Gegenstände wenn möglich gesäubert.

Um die Infektionsgefahr zu vermeiden, ist künftig deutlich stärker darauf zu achten, geschlossene Räume regelmäßig komplett zu lüften.

Die Kinder erledigen ihre Lernaufgaben in der Lernzeit.

Die Gruppen verbringen am Nachmittag nach Möglichkeit viel Zeit auf dem Außengelände und möglichst wenig Zeit innerhalb der Gebäude.

An der GBS Anna Susanna Stieg steht uns ein sehr weitläufiges Außengelände zur Verfügung, welches in  fünf verschiedene Bereiche aufgeteilt ist:

  1. Schulhof vor den Pavillons
  2. Heidegarten
  3. Sportplatz
  4. Schulhof vor der Mensa
  5. Vorschulspielplatz

Diese Bereiche stehen in den Pausen am Vormittag für jeweils einen Jahrgang zur Verfügung und werden ebenfalls am Nachmittag nach einem Aufsichtsplan von jeweils einem Erzieher/ einer Erzieherin beaufsichtigt.

Die Kinder eines Jahrgangs sollen sich in einem Bereich des Schulgeländes aufhalten. Die Bereiche für die Jahrgänge werden rotierend gewechselt.

Da die Eltern gebeten werden, ihre Kinder vor dem Schulgebäude zu verabschieden und in Empfang zu nehmen, können die Kinder jeweils zur vollen Stunde abgeholt werden.

Um 13, 14,15 und 16 Uhr werden die Erzieher vor ihren Gebäuden nach wartenden Eltern Ausschau halten und die betreffenden Kinder nach draußen schicken und verabschieden.

  1. Masken- und Dokumentationspflicht für Eltern und schulfremde Personen

Eltern und schulfremde Personen müssen auf dem Schulgelände und im Schulgebäude eine Mund-Nasenbedeckung tragen.

Die Eltern werden gebeten, ihre Kinder vor dem Schulgebäude zu verabschieden und in Empfang zu nehmen.

Elternabende und Elterngespräche finden mit MNB unter Einhaltung der Hygienevorschriften und des Mindestabstands von 1,5 m statt.  Dabei gelten für alle Beteiligten die Abstandsregeln.

Um im Falle einer Infektion bzw. eines Verdachtsfalls Infektionswege nachvollziehen zu können, ist vor allem folgendes zu beachten:

  • Eltern müssen sich möglichst zu Gesprächen im Vorfeld anmelden
  • Vor Betreten der Unterrichtsgebäude oder nach Betreten des Verwaltungsgebäudes werden die Kontaktdaten vom Schulbüro aufgenommen
  • regelhaftes Dokumentieren der Anwesenheit im Klassenbuch/ Gruppenbuch und in den Kurslisten
  • tägliche Dokumentation der Anwesenheit des regelhaft in der Schule eingesetzten Personals
  • tägliche Erfassung weiterer Personen, z.B. Handwerker, Boten, Kursleiter

Die Kontaktdaten werden gemäß §7 der Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus  unter Angabe des Datums und der Uhrzeit für vier Wochen geschlossen aufbewahrt. Unbefugte Dritte können keine Kenntnis von den Kontaktdaten erlangen.

Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Kontaktdaten vernichtet.

  1. Infektionsschutz während der GBS Kursangebote am Nachmittag

Alle Kurse in der GBS Anna Susanna Stieg werden aus Infektionsschutzgründen bis auf weiteres nicht mehr jahrgangsübergreifend angeboten. Zwar verringert sich das Kursangebot für das einzelne Kind in der Anzahl, jedoch verringern wir durch eine deutliche Reduzierung der Durchmischung von Kindern verschiedener Jahrgangsstufen das Infektionsrisiko für alle.

Die Kursleiter/innen beginnen ihren Einsatz im GBS Büro, indem sie bei jedem Betreten des Schulgeländes einen Besucherzettel mit Datum ausfüllen. Dabei können sie auch die Mappe mit allen Informationen für ihren Kurs abholen.

Darin enthalten ist unter anderem auch eine Anwesenheitsliste, in der alle Teilnehmer/innen des Kurses mit Namen und Datum erfasst werden. Nach dem Kurs wird diese Mappe wieder ins GBS Büro gebracht, damit die Anwesenheitsdokumentation im Infektionsfall schnell zugänglich ist.

Hygienemaßnahmen für Kreativkurse:

Alle allgemein beschriebenen Hygienemaßnahmen und Vorgaben zum Infektionsschutz wie unter Punkt 2 beschrieben finden hier Anwendung.

Hygienemaßnahmen für Sportangebote:

Die Kurse können sowohl im Klassenverband als auch innerhalb des Jahrgangs organisiert werden.

Sport und Bewegung sollen kontaktfrei durchgeführt werden. Auf Händeschütteln, Abklatschen, in den Arm nehmen und Jubeln oder Trauern in der Gruppe wird komplett verzichtet. Die Austragung von Zweikämpfen, z. B. in Spielsportarten, soll unterbleiben.

Beim Tanzen und Capoeira muss ein Mindestabstand von 2,50 Metern eingehalten werden.

Für die Reinigung der Matten in den Kursen Yoga, Qigong und Aerobic stehen Flächendesinfektionsmittel zur Verfügung, die zum Ende der Einheit anzuwenden sind.

Hygienemaßnahmen für Musikangebote:

Beim Gitarrenunterricht ist darauf zu achten, dass die Gitarren jeweils nur einem Kind zur Verfügung stehen und nicht während des Unterrichts untereinander getauscht werden.

Das gleiche gilt für den Kurs Instrumentenkarussell. Jedes Kind kann pro Kurstag nur ein Instrument ausprobieren. Die Instrumente dürfen nicht an einem Tag untereinander weitergegeben werden.

Beim Singen ist ein Mindestabstand von 2,50 Metern einzuhalten. Dies gilt auch für den Musikunterricht am Vormittag.

  1. Infektionsschutz während der Randzeiten

Die Betreuung während der Randzeiten von 06.00 – 08.00 Uhr und von 16.00 – 18.00 Uhr findet wie gewohnt in Haus B im Erdgeschoss rechts statt.

Dafür wurde bei der Schulaufsicht eine Genehmigung für eine jahrgangsübergreifende Betreuung eingeholt. Dabei gilt es zu beachten, dass die Kinder verschiedener Jahrgangsstufen den Mindestabstand einhalten müssen.

Sollten mehr als 15 Kinder im Früh- oder Spätdienst sein, wird parallel eine zweite Gruppe im Obergeschoss links aufgemacht.

Dafür gibt es einen Dienstplan mit Bereitschaftsdiensten.

Der Frühdienst kann sich in diesem Fall ab 7.00 Uhr im GBS Büro melden, um Unterstützung zu bekommen.

Alle Kollegen/innen sollten daher bis spätestens 16.15 Uhr die Kinder für den Spätdienst dort abgegeben haben, um zu entscheiden ob der Bereitschaftsdienst zum Einsatz kommt.

Kinder die nicht im Spätdienst angemeldet sind, können bei Verspätung der Eltern auch nicht dort abgegeben werden. Sie müssen bis zur Abholung in ihrem Gruppenraum betreut werden.

11. Infektionsschutz in der Verwaltung

Das Schul- und das GBS-Büro sind zu den gängigen Uhrzeiten besetzt.

Alle Arbeitsplätze sind mit dem nötigen Mindestabstand eingerichtet. Für alle Mitarbeiter stehen MNB, Hand- und Flächendesinfektionsmittel und Handschuhe zur Verfügung.

Jeder Mitarbeiter/in im Büro nutzt nur ein Telefon und einen Arbeitsplatz incl. PC, welche zusätzlich regelmäßig gereinigt werden.

Alle dargestellten Hygienemaßnahmen und Vorgaben zum Infektionsschutz (siehe Punkt 2) gelten selbstverständlich auch in allen Büros.

Ergänzend dazu haben wir im Empfangsbereich eine Plexiglasscheibe als sogenannten Spuckschutz installiert.

Der Eingang des Verwaltungstraktes ist mit einer Klingel versehen, Besucher werden nur mit maximal zwei Personen eines Haushaltes gleichzeitig eingelassen.

Am Eingangstresen liegen Besucherformulare aus, um gegebenenfalls Infektionswege nachvollziehen zu können.

Die in den Besucherformularen erhobenen Daten werden nach vier Wochen datenschutzgerecht vernichtet.

  1. Konferenzen und Versammlungen

Alle Zusammenkünfte des Teams/ Kollegiums werden auf das notwendige Mindestmaß begrenzt.

Die bisher übliche Gemeinschaftsverpflegung mit Keksen oder Süßigkeiten wird aus Infektionsschutzgründen nur noch auf einzeln verpackte Lebensmittel beschränkt.

Die Kollegen der GBS beginnen ihren Dienst um 12.30 Uhr. Da das festangestellte Team mittlerweile auf 22 Personen angewachsen ist und eine tägliche Besprechung räumlich nicht mehr unter Einhaltung des Mindestabstandes möglich ist, wird es zukünftig zwei parallel laufende Kurz – DB´s geben, die in zwei Räumen stattfinden.

Sowohl im Mitarbeiterraum als auch im GBS Raum im Haus B EG rechts werden Wandspender für Desinfektionsmittel angebracht, damit sich alle Mitarbeiter/innen bei Betreten ihres Arbeitsplatzes die Hände desinfizieren können.

Um eine langfristige Entstehung von zwei Gruppen zu vermeiden, sollen sich die zwei Team – Gruppen in einem wöchentlich rollierenden System regelmäßig neu zusammensetzen. (siehe Tabelle)

Planung Kurz – DB 12.30 Uhr

  KW Team 1

Gruppenraum 4b

Anzahl Team 2

Mitarbeiterraum

Anzahl
06. – 07.08. 32 VSK, Klasse 1,2 4 Klasse 3,4 7
10 – 14.08. 33 Klasse 4,1, VSK 10 Klasse 2,3 8
17. – 21.08. 34 Klasse 3,4, VSK 10 Klasse 1,2 8
24. – 28.08. 35 Klasse 1,2,3 12 Klasse 4, VSK 6
31.08. 04.09. 36 VSK, Klasse 1,2 11  Klasse 3,4 7
07. – 11.09. 37 Klasse 4,1, VSK 10 Klasse 2,3 8
14. – 18.09. 38 Klasse 3,4, VSK 10 Klasse 1,2 8
21. – 25.09. 39 Klasse 1,2,3 12 Klasse 4,VSK 6
28.09. 02.10 40 VSK, Klasse 1,2 11  Klasse 3,4 7
19. – 23.10. 43 Klasse 4,1, VSK 10 Klasse 2,3 8
26. – 30.10. 44 Klasse 3,4, VSK 10 Klasse 1,2 8
02. – 06.11. 45 Klasse 1,2,3 12 Klasse 4,VSK 6
09. – 13.11. 46 VSK, Klasse 1,2 11  Klasse 3,4 7
16. – 20.11. 47 Klasse 4,1, VSK 10 Klasse 2,3 8
23. – 27.11. 48 Klasse 3,4, VSK 10 Klasse 1,2 8
30.11. 04.12. 49 Klasse 1,2,3 12 Klasse 4,VSK 6
07. – 11.12. 50 VSK, Klasse 1,2 11  Klasse 3,4 7
14. – 18.12. 51 Klasse 4,1, VSK 10 Klasse 2,3 8

Aus Infektionsschutzgründen wollen wir nur bei besonderen Anlässen eine Teamsitzung mit allen Mitarbeitern/innen ansetzen.

Vielmehr wird verstärkt in jahrgangsbezogenen Kleinteams gearbeitet werden und in diesem Rahmen auch die Dienstbesprechungen geplant.

Für die Dienstbesprechungen gilt das „Hygieneschutzkonzept für Dienstbesprechungen an der GBS Anna Susanna Stieg“.

  1. Abstands- und Kontaktregeln für Lehrkräfte/Erzieher_innen

Das  Personal muss untereinander weiterhin das Abstandsgebot einhalten, dies gilt  insbesondere bei Dienstbesprechungen, im Mitarbeiterraum, im Schulbüro, in den Teeküchen und bei Kontakten mit den Eltern.

Lehrkräfte und Erzieher agieren grundsätzlich jahrgangsübergreifend und können daher in verschiedenen Klassen eingesetzt werden.

Im Gruppenalltag sollten die Erzieher und andere pädagogische Kräfte nach Möglichkeit den Abstand zu den Kindern einhalten. Hier ist ein Mindestabstand zu den Kindern jedoch nicht zwingend erforderlich.

Jeder Mitarbeiter hat sein eigenes Handdesinfektionsmittel, einen textilen Mund- und Nasenschutz, sowie Gummihandschuhe zur Verfügung gestellt bekommen. Darüber hinaus steht jeder Gruppe ein Flächendesinfektionsspray zur Verfügung.

Die Mitarbeiter/innen sind aufgefordert auf einen kindersicheren Standort für die ihnen ausgehändigten Desinfektionsmittel zu achten.

  1. Akuter Coronafall und Meldepflichten

Sollten während der Betreuung bei Kindern oder Beschäftigen  einschlägige Corona-Symptome auftreten, so werden Schülerinnen und Schüler ggf. bis zur Abholung durch die Eltern in einen gesonderten Raum geführt. Zusätzlich sind in diesem Fall das Datum, der Name des Kindes sowie die Zuordnung der Erkrankung zu den Kategorien „Erkältung“, „Bauchschmerzen/Übelkeit“, „Allgemeine Schmerzen“ oder „Sonstiges“ zu notieren und vier Wochen gesichert aufzubewahren.

Beschäftigte mit Corona – Verdacht werden gebeten, das Schulgelände zu verlassen.

Aufgrund der Coronavirus-Meldepflichtverordnung i. V. m. § 8 und § 36 des Infektions-schutzgesetzes werden sowohl der Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von COVID-19 Fällen in Schulen dem zuständigen bezirklichen Gesundheitsamt sowie der Behörde für Schule und Berufsbildung

(corona@bsb.hamburg.de) gemeldet. Nach Bestätigung einer Corona-Erkrankung werden die entsprechenden Schritte in Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt eingeleitet.

Um Meldung und Maßnahmen kümmert sich die Schulleitung.